Lehrabschluss auf dem zweiten Bildungsweg
Erwachsene können mit mehrjähriger Berufserfahrung eine Abschlussprüfung ablegen, ohne die entsprechende Berufslehre absolviert zu haben. Das aktuelle Berufsbildungsgesetz lässt den Weg zur Lehrabschlussprüfung weiterhin zu. Er wird als „Artikel 32“ bezeichnet. Neu lassen sich vorhandene Kompetenzen in einem Validierungsverfahren anerkennen.
