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Brandschutzfachfrau/-mann (BP)

Fehlermeldung

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Brandschutzfachfrau Brandschutzfachmann (BP)

Brandschutzfachleute sind verantwortlich für die vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Planung, Realisierung und Kontrolle von baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz.

Sie beurteilen unabhängig von ihrer Gebäudehöhe:

  • Wohn-, Büro- und Schulbauten;
  • Parkings über Terrain sowie bis max. zwei Geschosse im Untergeschoss;
  • Landwirtschaftliche Bauten;
  • Industrie- und Gewerbebauten mit einer maximalen Brandbelastung von 1000 MJ/m2

Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen

  • Brandschutzfachleute können selbständig vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte, -nachweise und -pläne zur Erreichung des geforderten Personen- und Sachwertschutzes nach dem Stand der Technik erstellen;
  • Sie sind befähigt vorliegende Brandschutzkonzepte/-nachweise auf Wirtschaftlichkeit und Konformität zu prüfen;
  • Sie sind in der Lage verschiedene Anspruchsgruppen im vorbeugenden Brandschutz kompetent zu beraten oder zu vertreten;
  • Brandschutzfachleute können Projekte im vorbeugenden Branäschutz über alle Phasen, von der Planung über die Realisierung, bis zur Abnahme/Übergabe leiten;
  • Sie kontrollieren und sichern die Qualität der verfügten Brandschutzmassnahmen am Bau;
  • Brandschutzfachleute können alle mit dem Projekt verbundenen Dokumenteverwalten, und sichern deren Bereitstellung für die verschiedenen Anspruchsgruppen wie zum Beispiel Behörden oder Nutzerschaft.

Träger: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)