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Brandschutzfachfrau/-mann (BP)

Brandschutzfachfrau Brandschutzfachmann (BP)

Brandschutzfachleute sind verantwortlich für die vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Planung, Realisierung und Kontrolle von baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz.

Sie beurteilen unabhängig von ihrer Gebäudehöhe:

  • Wohn-, Büro- und Schulbauten;
  • Parkings über Terrain sowie bis max. zwei Geschosse im Untergeschoss;
  • Landwirtschaftliche Bauten;
  • Industrie- und Gewerbebauten mit einer maximalen Brandbelastung von 1000 MJ/m2

Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen

  • Brandschutzfachleute können selbständig vorschriftsgemässe und wirtschaftliche Brandschutzkonzepte, -nachweise und -pläne zur Erreichung des geforderten Personen- und Sachwertschutzes nach dem Stand der Technik erstellen;
  • Sie sind befähigt vorliegende Brandschutzkonzepte/-nachweise auf Wirtschaftlichkeit und Konformität zu prüfen;
  • Sie sind in der Lage verschiedene Anspruchsgruppen im vorbeugenden Brandschutz kompetent zu beraten oder zu vertreten;
  • Brandschutzfachleute können Projekte im vorbeugenden Branäschutz über alle Phasen, von der Planung über die Realisierung, bis zur Abnahme/Übergabe leiten;
  • Sie kontrollieren und sichern die Qualität der verfügten Brandschutzmassnahmen am Bau;
  • Brandschutzfachleute können alle mit dem Projekt verbundenen Dokumenteverwalten, und sichern deren Bereitstellung für die verschiedenen Anspruchsgruppen wie zum Beispiel Behörden oder Nutzerschaft.

Träger: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG)