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Berufsabschluss Berufswechsel für Erwachsene

BAE Berufsabschluss für Erwachsene richtet sich an Personen, die weder ein EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) noch ein EBA (Eidgenössisches Bildungsattest) haben.

Der Bund will damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Quoute, die über einen Abschluss in der beruflichen Grundbildung verfügen erhöhen. Damit steigen die Chancen der Personen am Arbeitsmarkt auf eine Anstellung. Zudem sind die beruflichen Tätigkeiten, die einen Berufsabschluss erfordern höher bezahlt.

Wie kann man den Berufsabschluss am besten nachholen? Es stehen vier Varianten zur Verfügung:

  1. Validierung von Bildungsleistungen
  2. direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
  3. verkürzte Grundbildung, auch verkürzte Lehre genannt
  4. reguläre Grundbildung, Berufslehre

1. Validierung der Bildungsleistungen
Sie erstellen ein Dossier, das ihre Bildungsleistungen dokumentiert. Sur Dossier wird entschieden, ob Sie die Anforderungen der beruflichen Grundbildung mit ihren Bildungsleistungen erfüllen. Lücken müssen Sie über weitere Bildungsangebote schliessen.

Das Validierungsverfahren existiert nicht in allen Berufen. Die Berufsberatung des jeweiligen Kantons kann Auskunft geben.

2. direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
Auch hier findet eine Überprüfung statt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört der Nachweis der fünf jährigen Berufserfahrung, 2-4 davon im angestrebten Beruf. Berufsschulen bieten teilweise Spezialkurse für Erwachsene an. Eine weitere Option ist das Selbststudium.

3. verkürzte Grundbildung
Anstelle der vier oder drei jährigen Lehre, wird diese um ein Jahr verkürzt.

4. reguläre Grundbildung
Eine weitere Option ist die normale Grundbildung zu absolvieren. Je nach Arbeitgeber wird für Erwachsene anstelle des Lehrlingslohns ein Lohn eines ungelernten Mitarbeiters, abzüglich der Fehlzeiten während der Schule ausbezahlt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: berufsberatung.ch